Freitag, 10. März 2017

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

Die türkischen Wahlkämpfer verstoßen hier in Deutschland gegen die Verfassung.
Gegen ihre eigene. Die türkische.

Die Regierungspartei AKP selbst hat am 16. April 2008 den Artikel 94a des türkischen Wahlgesetzes beschlossen: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."

Weiter wurde vor dem Referendum von der türkischen Wahlkommission (YSK) spezifiziert, dass Wahlkampf im Ausland in geschlossenen Räumen nicht gestattet ist.
Im YSK-Beschluss Nummer 109 vom 15. Februar wird für das Ausland unter anderem festgelegt, dass Wahlkampfansprachen auch auf offenen Plätzen nicht zulässig sind und keine Wahlkampfmaterialien verteilt werden dürfen. In Printmedien dürfe keine Wahlwerbung geschaltet werden.

Der Herr Erdogan sollte sich mit seinen verbalen Attacken gefälligst zurückhalten und die selbst geschaffenen Gesetze unverzüglich befolgen!

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